1. Mietpreise

Die Preise gelten für das laufende Jahr.

Im Mietpreis enthalten:

-  250km/Tag ab 7 Tagen sind alle Kilometer frei

-  Vollkasko mit 1000,00€  Selbstbeteiligung

-  Teilkasko mit 1000,00€ Selbstbeteiligung

-  Die jeweils gültige Mehrwertsteuer

-  Schutzbrief

2. Berechnung

des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Vermietfahrzeug vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Die Berechnung erfolgt Nächteweise.

3. Zahlungsweise

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 200,00€ zu leisten. Bei kurzfristiger Anmietung wird die Mietzahlung in bar vor der Fahrzeugübernahme fällig. Die Restsumme bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt, ohne weitere Aufforderung. Mahngebühren werden mit 10,00€ pro Mahnung berechnet.

4. Kaution

Bei der Übergabe des Vermietfahrzeuges ist eine Kaution in Höhe von 1.000,00 in Bar zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabe-Protokoll quittiert. Wird das Vermietfahrzeug ohne Beschädigungen, zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter seine Kaution zurück.

Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Vermiet-Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

5. Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig:

-  bis 50 Tage vor dem 1. Miettag  10%

-  bis 15 Tage vor dem 1. Miettag  50%

-  weniger als 15 Tage vor dem 1. Miettag 80%

-  bei Nichterscheinen 95%

Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Ein vom Vermieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall akzeptiert werden.

6. Übergabe, Rückgabe, Reinigungskosten

Die Fahrzeugübernahme erfolgt am 1. Miettag ab 16:00 Uhr, die Rückgabe am letzten Miettag bis 12:00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist.

Wird das Vermietfahrzeug verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00€. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.

Das Vermietfahrzeug ist innen im gereinigten Zustand – alle Schränke, Truhe, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit Spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Für Schäden haftet der Mieter.

Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung bis 45,00€  für eine Toilettenreinigung zusätzlich 80,00€  und für eine Reinigung durch Verschmutzung von Tieren nochmals 100,00€ zusätzlich zu zahlen.

7. Fahrer

Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindesten 8 Monate im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.  Der Mieter bzw. Fahrer muss mind. 21 Jahre alt sein.

8. Nutzung

Das Vermietfahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

9. Auslandfahrten

Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Vermietfahrzeuges durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder Kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

10. Reparaturen

am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

11. Unfall

Bei jedem entstanden Unfall, Vandalismus, Brand, Wild- Schaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Ohne polizeiliches Protokoll können keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtebeachtung droht Versicherungsverlust).

Gegnerische Ansprüche dürfen niemals anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

12. Versicherungsschutz

Haftpflichtversicherung mit 100Mio Deckung, Kasko mit 1000,00€ und Teilkasko mit 1000,00€ SB, speziell für Vermietfahrzeuge abgeschlossen. Reiserücktrittsversicherung und andere Versicherung können vom Vermieter vermittelt werden.

13. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen, je Schadensfall in voller Höhe.

Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit Alkohol oder Drogenkonsum sein.

Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Vermietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.

Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird,

15. Online-Buchung

Durch Bestätigung der AGB werden diese anerkannt.

16. Gerichtstand

Für beide Teile ist das Amtgericht am Standort des Wohnmobils.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.

Die unwirksamen Bedingen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.